Elektrogeräte sind Geräte, die für ihre Funktion elektrischen Strom benötigen.
Elektronikgeräte sind Geräte, die aus mehreren elektrischen Bauteilen, wie zum Beispiel Elektronenröhren, Photozellen und Halbleitern bestehen; sie sind also eine Untergruppe der Elektrogeräte.
Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr repariert und somit nicht mehr in Betrieb gesetzt werden, sind Abfälle, die zu entsorgen sind. Sie werden nachfolgend als „Altgeräte“ bezeichnet. Für die meisten gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Elektroaltgeräte sind als gefährliche Abfälle einzustufen.
Der erste Schritt der Entsorgung von Altgeräten ist die Erfassung. Diese kann durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder durch die Vertreiber von Elektrogeräten erfolgen.
Der zweite Schritt ist die Demontage (Zerlegung), durch die gefährliche Bestandteile entfernt sowie gleichartige Materialien abgetrennt und sortenrein gesammelt werden. Erst danach darf die stoffliche oder energetische Verwertung der einzelnen Stoffe und Materialien folgen.
Die Demontage (das Zerlegen) von Elektroaltgeräten ist eine Behandlung im Sinne des ElektroG. Anlagen, in denen das geschieht, sind Abfallentsorgungsanlagen.