Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bietet Betrieben die Möglichkeit, sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren zu lassen. Nach erfolgreicher Zertifizierung wird dem Betrieb ein Zertifikat ausgestellt. Dieses wird nach Freigabe durch die Behörden in ein über das Internet für jede / jeden zugängliches Fachbetrieberegister eingestellt. (siehe Link)
Erforderlich ist
- ein schriftlicher Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation (TÜO)
oder
- die Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft.
Neben rechtlichen Erleichterungen genießen die als Entsorgungsfachbetrieb zertifizierten Unternehmen häufig auch wirtschaftliche Vorteile wie zum Beispiel die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.