Übersicht der Aufgaben im Bereich Industrielles Abwasser
Unter industriellem Abwasser versteht man Abwasser aus Anlagen für gewerbliche und industrielle Zwecke, soweit es sich nicht um häusliches Abwasser oder Niederschlagswasser handelt. Beim Ableiten in der Kanalisation, dem Behandeln in der Abwasserbehandlungsanlage sowie dem Einleiten von industriellem Abwasser muss das Gewässer und der Boden vor schädlichen Verunreinigungen geschützt werden. Die hierfür geltenden rechtlichen Anforderungen setzen wir als Wasserbehörde gegenüber den Betreibern dieser Anlagen mit Hilfe von Erlaubnissen/Genehmigungen zur Einleitung von Abwasser und Genehmigungen für den Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen um.
Im Einzelnen haben wir folgende Aufgaben:
- Erlauben von Einleitungen
Bei direkten Einleitungen in Gewässer (Direkteinleitungen) werden von uns die Anforderung im Einklang mit den Erfordernissen der Gewässergüte und den rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Abwasserherkunftsbereiches festgelegt. Dadurch sollen die Gewässer vor schädlichen oder nachteiligen Verunreinigungen geschützt werden. - Genehmigen von Abwasserbehandlungsanlagen und Einleitungen
Wir führen Genehmigungsverfahren für den Bau oder die Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen durch, wenn für die Maßnahme eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Bei Einleitungen von industriellem Abwasser in kommunale Abwasseranlagen (Indirekteinleitungen) setzen wir die technischen Anforderungen fest, um die kommunale Abwasseranlage vor Schäden und das Gewässer vor schädlichen oder nachteiligen Verunreinigungen zu schützen. - Anzeige von Einleitungen
Einige durch technisch bewährte Abwasserbehandlungsverfahren geregelte Indirekteinleitungen bedürfen lediglich der Anzeige an Stelle der Genehmigung. - Überwachen von Abwasseranlagen
Durch die Überwachung der Abwasseranlagen und die Kontrolle der Einleitungen wird gewährleistet, dass die Anlagen entsprechend den wasserrechtlichen Zulassungsbescheiden und den rechtlichen Anforderungen betrieben und die betrieblichen Eigenkontrollen im erforderlichen Umfang durchgeführt werden. - Betriebliche Gewässerschutzinspektionen (BGI)
Im Rahmen der „Betrieblichen Gewässerschutzinspektion“ überprüfen wir in Betrieben mit entsprechendem Gefährdungspotential die Einhaltung der verschiedenen technischen und rechtlichen Vorgaben. So sorgen wir für eine betriebsumfassende Überwachung im anlagenbezogenen Gewässerschutz, damit Verunreinigungen von Oberflächengewässern, Grundwasser und Boden und für deren Sanierung ggf. entstehende erhebliche Folgekosten vorsorglich vermieden werden. Bei Verdacht auf mögliche Boden- und Grundwasserverunreinigungen erfolgt eine Gefahrerforschung. - Schadensfallmanagement
Bei wesentlichen Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie dem Eintritt von Schadstoffen in die öffentliche Kanalisation oder einem entsprechend begründeten Verdacht werden Anlagen, Einleitungen oder Gewässer untersucht und beurteilt sowie gefährdete Betriebe und Personen informiert. Des Weiteren werden alle betroffenen Dienststellen unterrichtet; bei Schadensfällen mit erheblichen Auswirkungen auf die Weser lösen wir außerdem den „Weseralarm“ aus. - Erheben der Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe war die erste Umweltabgabe in Deutschland. Sie ergibt sich aus dem Maß der zugelassenen Gewässerbelastungen und ist umso geringer, je weniger die Gewässer durch das Einleiten von Abwasser in Anspruch genommen werden. Aus der Abwasserabgabe werden Maßnahmen zum Schutz der Gewässer gefördert.