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Informationen zum Thema Luftverkehr

Luftverkehr

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Funktionspostfach: luftverkehr@rpks.hessen.de

Fax-Nr.: (0611) 327640943

 

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Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen

Zur Anwendung der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen haben die Luftfahrtbehörden der Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt eine Allgemeinverfügung erlassen.

Ab dem 16.08.2023 finden damit die Vorgaben der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen vom 20. April 2023 auf bestandskräftige Flugplatzgenehmigung nach § 6 LuftVG Anwendung und gelten für Verkehrs- und Sonderlandeplätze (§ 49 LuftVZO) sowie Segelfluggelände (§ 54 Abs. 2 LuftVZO), die nicht in den Anwendungsbereich der VO (EU) 139/2014 fallen.

Theorieprüfung

Informationen und Termine zur theoretischen Prüfung für Luftfahrende

Hinweis:
Ab dem 26.08.2024 bis voraussichtlich zum Jahresende 2024 werden aufgrund von Baumaßnahmen die Theorieprüfungen nicht wie gewohnt, im Hauptgebäude des Regierungspräsidiums Kassel (Am Alten Stadtschloss 1) in Kassel stattfinden, sondern in der Außenstelle des Regierungspräsidiums in Kassel in der Kurt-Schumacher-Str. 2, 34117 Kassel. Wir bitten alle Prüfungsteilnehmenden zu beachten, dass sich keine kostenfreien Parkplätze in der Umgebung der Außenstelle befinden. Wir empfehlen eine Anreise mit Bus bzw. Straßenbahn. Als Haltestellen zum Erreichen empfehlen wir für Busse die Haltestelle Kassel - Königsplatz/Mauerstraße oder Kassel – Stern und für Straßenbahnen die Haltestelle Kassel – Lutherplatz. Für Personen die mit dem Auto anreisen empfehlen wir die Nutzung der „P+R“- Parkplätze am Stadtrand und die Weiterfahrt mit Bus bzw. Bahn.

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Regelungen zur Ausbildung - DTO

Mit der Verordnung (EU) 2018/1139 vom 31.07.2018 wurde ein Anhang VII (Teil DTO) in die Durchführungsverordnung (EU) 1178/2011 aufgenommen. Neben den bereits bekannten zugelassenen Ausbildungsorganisationen (ATO - Approved training organisation) kann die Ausbildung von Piloten jetzt auch nach einer Erklärung als DTO (Declared training organisation) erfolgen.

Informationen über die Änderungen gibt ein Merkblatt der Luftfahrtbehörde des Bundes und der Länder, das hier zugänglich ist.

Zur Entgegennahme von Erklärungen von DTO finden Sie im Downloadbereich das Formular für eine Erklärung. 

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