© PublicDomainPictures / Pixabay 25.05.2022 Bundeswaldgesetz Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des § 15 Bundeswaldgesetz sind anerkannte Forstbetriebsverbände, Forstbetriebsgemeinschaften, und anerkannte Forstwirtschaftliche Vereinigungen.
© Picography / Pixabay 24.05.2022 Forsten 880.251 ha Wald in Hessen Die Waldflächen nehmen in den drei Regierungsbezirken Kassel, Gießen und Darmstadt mit 880.251 ha einen Anteil an der Gesamtfläche von ca. 42 % ein.