Festsetzung eines Wasserschutzgebietes f.d. Tiefbrunnen (TB) Eichenried i.d.Gem. Kalbach

Offenlage des Verordnungsentwurfs inkl. Schutzgebietskarten sowie des hydrogeologischen Gutachtens

Die Gemeinde Kalbach hat für die Trinkwassergewinnungsanlage „Tiefbrunnen Eichenried“ die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes beantragt.

Gem. § 13 Abs. 1 Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), ist der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen für die Dauer von zwei Monaten in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht auszulegen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift der Wasserbehörde Bedenken erheben und Anregungen vorbringen.

Den Text der ortsüblichen Bekanntmachung sowie den Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, sowie das hydrogeologische Gutachten finden Sie unter den Downloads.

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