Laut Düngegesetz dürfen Düngemittel nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden. Die Düngung muss nach Art, Menge und Zeit auf den Bedarf der Pflanze und des Bodens unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe und organischen Substanz sowie den Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet sein.
Düngeverordnung:
Die Regeln für die Anwendung von Düngemitteln werden durch die Düngeverordnung (Verordnung über die gute fachliche Praxis beim Düngen) konkretisiert.
Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (Hessen):
Mit der Verordnung wurden Gebiete in Hessen ausgewiesen, in denen zum Schutz der Gewässer besondere Regeln bei der Anwendung von Düngemitteln gelten. In den nicht ausgewiesenen Gebieten gelten erweiterte Ausnahmen von den Dokumentationsvorschriften. Für die Dokumentationen kann eine elektronische Meldedatenbank bereitgestellt werden.
Stoffstrombilanzverordnung:
Ziel der Stoffstrombilanz ist es, Nährstoffflüsse innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe transparent und überprüfbar abzubilden.
Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung:
Mit der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (Verbringungsverordnung - WDüngV) werden die beim Handel mit Wirtschaftsdüngern auftretenden Nährstoffströme zwischen den Betrieben erfasst.
Düngemittelverordnung:
Die Düngemittelverordnung definiert die Anforderungen an die Zusammensetzung, die Qualität und die Kennzeichnung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln. Diese Bestimmungen richten sich an Hersteller, Importeure, Händler und jeden Betrieb, der solche Stoffe in Verkehr bringt. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle (DVK) überwacht.
Das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 25, ist die zuständige Behörde für die Umsetzung des Düngegesetzes und der auf Grundlage des Düngegesetzes erlassenen Verordnungen einschließlich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Für Kontrollen vor Ort sind die Kreisausschüsse der Landkreise zuständig.