Im Rahmen des Krippengipfels 2007 haben Bund, Länder und Kommunen gemeinsam beschlossen, den Ausbau weiter voranzutreiben und die Zahl an Betreuungsplätzen für U3-Kinder bis zum Eintritt des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2013 deutlich zu erhöhen. Ziel war es, einen durchschnittlichen Versorgungsgrad von 35 % zu erreichen, d. h. für jedes dritte U3-Kind sollte ein Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege geschaffen werden.
Kindertagesstätten
Investitionsprogramme für den Ausbau der Kindertagesbetreuung
Für die im Zeitraum 2008 bis 2017 von hier geförderten 5.300 Einzelprojekte wurden Bundes- und Landesmittel in Höhe von etwa 310 Millionen Euro eingesetzt.
Bis zum Jahr 2019 standen darüber hinaus weitere 86 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Bewilligung zur Verfügung.
Im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 und des Landesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuung“ 2020 bis 2024 stellt der Bund weitere 77 Mio. Euro und das Land Hessen weitere 92 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung bereit, welche im Rahmen von Budgets auf die 33 hessischen Jugendämter verteilt wurden und in den Jahren 2020 und 2021 bzw. 2021 bis 2024 zur Verfügung stehen.
In Ergänzung hierzu hat das Land Hessen ein neues Landesinvestitionsprogramm auf den Weg gebracht. Die Mittel des Landesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuung“ 2021 bis 2023 in Höhe von insgesamt 77 Mio. Euro wurden ebenfalls im Rahmen von Budgets auf die hessischen Jugendämter verteilt und stehen in den Jahren 2021 bis 2023 zur Verfügung.
Das Regierungspräsidium Kassel ist hessenweit für die Abwicklung von derzeit acht Förderprogrammen in diesem Bereich zuständig. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen finden Sie in den unten aufgeführten Rubriken.
Investitionsprogramme
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