Mit der Ergänzenden Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2018 bis 2020 wurden für Maßnahmen, die ab dem 01.01.2018 begonnen wurden, die Förderpauschalen erhöht und neue Fördertatbestände ergänzt.
Das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 bzw. 2018 bis 2020 wird zusammen mit dem neuen Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 und dem neuen Landesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuung“ 2020 bis 2024 als Gesamtprogramm gesehen.
Es besteht keine Möglichkeit mehr, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2018 bis 2020 zu beantragen.