Der Immissionsschutz hat den Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichem zu schützen. Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV).
Viele Anlagen müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden. Dies betrifft - vereinfacht gesagt - die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, Lärm und Luftverunreinigungen oder sonstige Gefahren hervorzurufen.
Die Regelungen des BImSchG beziehen sich hauptsächlich auf Anlagen. Darüber hinaus enthält es Anforderungen an Verkehrswege und Fahrzeuge sowie Vorschriften für den gebietsbezogenen Immissionsschutz, also Immissionsschutz durch Planung.
Zum Immissionsschutz zählen z.B. auch die Qualitätsanforderungen an Otto-Kraftstoffe und Heizöl ("produktbezogener Immissionsschutz").
Die Zuständigkeiten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und die Überwachnung verteilen sich in Hessen je nach Art der Anlage auf die Regierungspräsidien oder die Immissionsschutzbehörden bei den Kreisausschüssen der Landkreise bzw. den Magistraten der Städte.